Wissenswertes

Häufig gestellte Fragen:

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  • Arbeitnehmerentsendegesetz

    Das Arbeitnehmerentsendegesetz ermöglicht die allgemeinverbindliche Definition von Mindestarbeitsbedingungen in den Branchen, die grenzüberschreitend tätig sind und dann für In-, wie für Ausländer gleichermaßen gelten.

  • Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis

    Das Vorliegen einer Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis ist in Deutschland Voraussetzung für das Betreiben der Arbeitnehmerüberlassung. Die Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis wird zunächst für ein Jahr befristet erlassen und kann dann jeweils auf Antrag zweimal für ein weiteres Jahr verlängert werden. Danach wird sie in der Regel unbefristet erlassen. Die Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis wird von den Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit erteilt.

  • Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)

    Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) regelt den Ablauf und die rechtlichen Rahmenbedingungen der Zeitarbeit in Deutschland.

  • Arbeitsvermittlung

    Im August 1994 ist das Vermittlungsmonopol der Bundesanstalt für Arbeit gefallen. Im Anschluss daran haben immer mehr auf Personaldienstleistung spezialisierte Unternehmen auch diese Leistung in ihr Portfolio aufgenommen. Dies fällt ihnen umso leichter, da die reine Arbeitsvermittlung (auch: Personalvermittlung) im Ergebnis ein Bestandteil bzw. Arbeitsschritt der Zeitarbeit ist.

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